| Kinder-Vorsorgeuntersuchungen |
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Kinder entwickeln sich schnell. Um Beurteilen
zu können, ob diese Entwicklungen auch "nach Plan"
verlaufen, gibt es die sog. Vorsorgeuntersuchungen U1-J1.
Bei diesen Untersuchungen, deren Kosten die Krankenkassen
übernehmen, wird durch den Arzt der Entwicklungs- und
Gesundheitszustand des Kindes regelmässig überwacht.
Im Bedarfsfall kann so bei einer evtl. Abweichung direkt durch
den Arzt gegengesteuert bzw. behandelt werden.
Es empfiehlt sich also unbedingt, diese
Untersuchungen regelmässig in Anspruch zu nehmen.
Bei den hier gemachten Angaben handelt es
sich lediglich um einen Überblick. Über die genauen
Untersuchungsinhalte und deren Umfang gibt Ihnen Ihr behandelnder
Kinderarzt sicherlich gerne Auskunft.
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| U
1 |
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Die U 1 wird direkt nach der Geburt durchgeführt.
Hierbei werden Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Reflexe
und Herzschlag kontrolliert. Die Untersuchung, der APGAR-
Test, beinhalt das Schema
A - Aussehen (Hautfarbe)
P - Puls
G - Gesichtsbewegungen
A - Aktivität
R - Respiration (Atmung)
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| U
2 |
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Die U 2 wird zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
des Neugeborenen durchgeführt. Normalerweise erfolgt
diese Untersuchung ebenfalls wie die U 1 im Krankenhaus. Sofern
ambulant entbunden wurde, muss auch hierzu der Kinderarzt
konsultiert werden.
Inhalt dieser Untersuchung sind u. a. die
Organe, die Reflexe sowie ein Bluttest, bei dem evtl. Stoffwechselerkrankungen
und die Schilddrüsenfunktion untersucht werden.
Ebenfalls zur Untersuchung gehört auch
das Prüfen der Hüfte auf eine mögliche Fehlstellung
(Hüftdysplasie).
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| U
3 |
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Die U 3 wird zwischen der 4. und 6. Lebenswoche
durchgeführt. Der Kinderarzt untersucht hier die Entwicklung
des Kindes und beurteilt, ob diese einer altersgerechten Entwicklung
entspricht.
Es erfolgt nochmals eine Hüftuntersuchung
sowie ein Test des Hörvermögens. Ferner werden Sprach-,
Spiel- und Sozialverhalten beurteilt.
Ist das Kind gesund, sollte es u. a.
Lächeln oder Freude zeigen,
wenn es angelächelt wird
"Interessante Dinge" mit seinem Blick verfolgen
Zufriedenheit durch "wohliges Seufzen" kundtun
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| U
4 |
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Diese Untersuchung erfolgt zwischen dem 3. bis 4. Lebensmonat.
Der Arzt untersucht nochmals das Hüftgelenk, das Nervensystem,
die motorische Entwicklung, Hör- und Sehvermögen
sowie das Bewegungsverhalten.
Ein Kind, welches sich altergemäss entwickelt sollte
bereits spontan Freude äussern können und sich Geräuschen
und Zurufen zuwenden. In der Bauchlage liegend sollte das
Baby in der Lage sein, sich selbständig aufzustützen
und seinen Kopf gerade zu halten.
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| U
5 |
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Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat werden bei dieser Untersuchung
nochmals die motorische Entwicklung des Kindes untersucht.
Auch eine Beobachtung des altersgemässen Verhaltens sowie
nochmaliger Test des Hör- und Sehvermögens stehen
hierbei auf dem Untersuchungsplan.
Das Kind sollte bereits mit Unterstützung Sitzen können.
Es sollte Interesse an seiner Umwelt zeigen und typischerweise
für es interessante Dinge mit seinen Händen und
Mund untersuchen und erforschen.
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| U
6 |
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Diese Untersuchung wird zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat
des Kindes durchgeführt. Kann das Kind bereits krabbeln,
sitzen und stehen? Weiteres Augenmerk wird auf die geistige
Entwicklung des Kindes gelegt.
Das Kind sollte in diesem Alter selbständig sitzen und
anfangen, sich z. B. an Möbeln hochzuziehen um mit Unterstützung
bereits stehen zu können. Weiter unternimmt es mit Unterstützung
bereits seine ersten Schritte.
In diesem Lebensabschnitt fällt auch die Entwicklung
der ersten Milchzähne.
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| U
7 |
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Bei dieser Untersuchung, die zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat
durchgeführt wird, liegt das Hauptaugenmerk auf der motorischen
Entwicklung sowie der Sprachentwicklung des Kindes.
In dieser Phase versteht das Kind bereits fast alles, was
Mama oder Papa von ihm möchtel. Aber es bekundet auch
den eigenen Willen und reagiert gar nicht erfreut, wenn es
seinen Willen nicht durchsetzen kann. Das Kind ist u. a. dabei,
die Grenzen seines Handelns zu erforschen.
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| U
8 |
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Die U 8 findet zwischen dem 3 1/2 und dem 4. Lebensjahr statt.
Der Arzt befragt hierbei die Eltern nach den bereits erfahrenen
Kinderkrankheiten. Ferner werden nochmals die Organe und die
motorische Entwicklung des Kindes untersucht.
Kinder in diesem Alter können sich fast selbständig
alleine an- oder ausziehen. Es kann selbständig Essen
und Trinken und kennt auch den Gebrauch von Besteck. Einfache
Formen kann es nachmalen. Ferner sollte es bereits grosse
selbständige Aktivität zeigen - Rumtoben, Klettern,
Spielen mit anderen Kindern, etc.
Die Milchzähne (20 Stück) sollten ebenfalls vollständig
ausgebildet sein.
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| U
9 |
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Die U 9 erfolgt zwischen dem 5. und 5 1/2 Lebensjahr des
Kindes. Es werden nochmals alle Organe sowie deren Funktion
durch den Arzt untersucht. Auch die Motorik und das Hör-
und Sehvermögen werden nochmals untersucht.
Kinder in diesem Alter haben sich meist auch schon festgelegt,
ob sie lieber mit der linken oder rechten Körperhälfte
aggieren, also Links- oder Rechtshänder sind. "Umschulungsmassnahmen"
seitens der Eltern sollten vermieden werden, da diese unnötig
sind und dem Kind eher schaden als helfen.
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| J
1 |
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Bei der J 1 handelt es sich um eine Erweiterung der o. g.
U-Untersuchungen. Gab es früher nur die U1-U9, stellt
die J 1 nun eine weitere Vorsorgeuntersuchung dar. Sie erfolgt
beim Eintritt vom Kinder- in das Jugendalter und wird zwischen
dem 12. und 14. Lebensalter durchgeführt.
Der Haus- oder Kinderarzt führt neben einer nochmaligen
Untersuchung ein Beratungsgespräch mit dem Jugendlichen
durch. Hierbei werden Themen wie z. B. Alkohol, Drogen, Rauchen
und Sexualität besprochen.
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