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kidmed » Alternativmedizin » Der esoterische Wahn » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
12.02.2009, 18:39 Uhr
Behrmann.Kinderarzt
Operator

http://www.zeitenschrift.com/wissen4.ihtml?cat=Spiritualität&c=1

Es sind in der Tat neurotisch und psychotisch Schwerstkranke,die bei dem Psychiatermangel niemals behandelt werden könnten.

Sie wollen das ja auch gar nicht - also verblöden sie halt so vor sich hin und missionieren viele andere Gestörte.

Völlig irre:

http://www.zeitenschrift.com/

Ein Lügendreck ohne Ende.

Ab in die Jauchegrube!

Dieser Post wurde am 12.02.2009 um 19:28 Uhr von Behrmann.Kinderarzt editiert.
 
001
12.02.2009, 20:34 Uhr
Behrmann.Kinderarzt
Operator

Sehr Lesenswertes dazu:

http://esowatch.com/index.php?title=Zeitenschrift

Und:

http://www.agpf.de/zeitenschrift1.htm

Dieser Post wurde am 12.02.2009 um 20:35 Uhr von Behrmann.Kinderarzt editiert.
 
002
14.02.2009, 14:53 Uhr
Behrmann.Kinderarzt
Operator

Das hier ist richtig gefährlich:

http://www.zeitenschrift.com/magazin/58-aids.ihtml

Warum nur leugnen sämtliche esoterischen Scharlatanerie-Betrüger HIV und AIDS?

So werden Infizierte von einer lebensrettenden Behandlung abgehalten.

Und das ist Totschlag bzw. Mord(niedrige Gründe).

Dieser Post wurde am 16.02.2009 um 01:38 Uhr von Behrmann.Kinderarzt editiert.
 
003
15.02.2009, 23:55 Uhr
Behrmann.Kinderarzt
Operator

Der massivst um sich greifende esoterische Scharlatanerie-Betrug im Gesundheitsbereich ist schwerst gesellschaftsfeindlich.

Was soll das für ein Staat sein ,in dem Kriminalität und Psychopathie dermaßen das Sagen haben?

Das haben wir unserer ignoranten und amoralischen Pseudopolitik und Pseudogerichtsbarkeit zu verdanken.

Sie machen mit den Betrügern gemeinsame Sache - gegen die Bevölkerung.

Sonst wäre das Scharlatanerie-Pack schon längst weg vom Fenster und da ,wo es hingehört,nämlich im Knast - mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
 
004
17.02.2009, 03:37 Uhr
Behrmann.Kinderarzt
Operator

1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt.

KOMMENTAR:

Demnach gehören eine Menge Leute in den Knast,die immer noch frei rumlaufen.

Die Gesetze gegen Scharlatanerie-Betrug sind alle da:

http://www.kidmed.de/forum/showtopic.php?threadid=7634&time=

Beihilfe zum Betrug:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)

Falls der Link spinnt,klicken Sie auf die erste Zeile und klicken Sie dann auf Index und klicken Sie dort den ersten Link an.


Somit ist auch JEDER straffällig,der Scharlatanerie-Betrug duldet,begünstigt oder fördert.
 
005
17.02.2009, 04:10 Uhr
Behrmann.Kinderarzt
Operator

Das Dreckspack gehört längst in den Kast.

Es sind übelste Verbrecher.
 
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